FAQ
Die Reparaturen sind grundsätzlich gratis.
Notwendige Ersatzteile werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und separat ausgewiesen.
Im Falle eines unverhältnismässigen Reparaturaufwands (inkl. Ersatzteile) nimmt die Reparateurin oder der Reparateur vorgängig mit Ihnen Kontakt auf.
Zur Deckung unserer Fixkosten (Infrastruktur, Administration, Werbung etc.) sind wir Ihnen dankbar für einen solidarischen Unkostenbeitrag (Richtwert Fr. 30/Std.).
Ersatzmaterialien und Ersatzteile wie beispielsweise Elektrizitätskabel, Stecker, Sicherungen oder
Applikationen müssen zum Selbstkostenpreis bezahlt werden. Sie werden auf der Abrechnung separat ausgewiesen.
Im Falle eines unverhältnismässigen Aufwands nimmt die Reparateurin oder der Reparateur vor der Beschaffung mit Ihnen Kontakt auf und holt ihr Einverständnis ein.
Das Repair Café Oberdiessbach besteht aus Reparaturtagen, deren Daten sie auf unserer Website finden und aus einer Annahmestelle im Atelier 1818 an der Thunstrasse 1 in Oberdiessbach, bei der Sie defekte Gegenstände während den Geschäftsöffnungszeiten vorbeibringen und wieder abholen können.
An den Reparaturtagen können Besuchende, wenn gewünscht, bei der Reparatur zuschauen oder sogar mitwirken, oder sie können die Wartezeit in gemütlicher Atmosphäre bei Kaffee und Kuchen überbrücken.
Bei Bedarf beraten Sie unsere Reparaturprofis auch gerne und/oder vermitteln Ihnen eine entsprechende Fachstelle.
Dank dem ehrenamtlichen Einsatz und dem Ideenreichtum unserer Reparaturprofis können im Repair Café oftmals Gegenstände repariert werden, deren Reparatur sich im Fachhandel nicht lohnt.
Repair Cafés sind Teil eines Projekts der Stiftung für Konsumentenschutz. In Oberdiessbach ist das Repair Café dem Verein Zäme für Oberdiessbach angegliedert. Es wird zudem getragen vom Seniorennetzwerk Region Oberdiessbach und vom Atelier 1818.
Für allfällige Schäden, die anlässlich des Reparaturversuchs an einem zu reparierenden Gegenstand entstehen, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Mit einem Reparaturauftrag wird mit dem Repair Café Oberdiessbach keine rechtskräftige Bindung, d.h. kein Vertrag abgeschlossen.
Ein Anspruch auf Schadenersatz kann ausschliesslich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit angemeldet werden.
Das Repair Café Oberdiessbach haftet nur, wenn Ihnen aus einem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten unserer Reparateurin oder unseres Reparateurs ein Schaden entstehen sollte.